Fußverkehrsbeauftragte*n einstellen
Die Stadt Gießen hat eine Radverkehrsbeauftragte, aber keine Person, die sich für Fußgängerbelange speziell engagiert. Entsprechend gibt es auch keinen Etat für Fußgängerverkehr und die Querungssituationen sind im Altbestand miserabel und auch bei Neubauten sind Gehweg zu schmal (siehe Neubau Rathenaustraße) und es werden zu wenige Querungsstellen gebaut und geplant. An vielen Kreuzungen kann man nicht an jedem Kreuzungsarm queren. Daher braucht es die Stelle "Fußverkehrsbeauftragte*r" mit einem eigenen Etat. Der Etat sollte so bemessen sein, dass bis zur Klimaneutralität in 15 Jahren mindestens 150 Querungsstellen repariert werden und 150 neue angelegt werden (z.B. auf Haupt-Fußgängerverbindungen). Pro Jahr müssen also mind. 20 Querungsstellen umgestaltet werden und dafür ein Etat von 200.000 Euro bereitgestellt werden, wobei rund 150.000 Euro an Fördergeldern des Landes eingeworben werden, so dass faktisch nur die Stelle und 50.000 Euro pro Jahr anfallen.
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Die letzten Unterstützenden
Rudi Crecelius
vor 772 TagenKann mich der Begründung von Astrid Fischer nur anschließen.
Anonymer Nutzer
vor 825 Tagenich eine Fußgängerin bin.
Patrik Jacob
vor 827 Tagendie Belange von Fußgänger:innen in der Verkehrsplanung immer noch zu kurz kommen.
Thorsten Neischwander
vor 828 TagenZu Fuß gehen in Gießen teilweise zu gefährlich ist.
Kommentare (0)
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